22.01.2017
Sehr geehrte Vereinsmitglieder,
am Montag, den 13.02.2017 findet um 19:30 Uhr die Jahreshauptversammung im Gasthof Weisses Lamm, Ludwigstr. 12, 93309 Kelheim statt.
Dazu laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Gemäß unserer Satzung (§8) erfolgt die Einladung an die Vereinsmitglieder per e-Mail sowie per Veröffentlichung auf der Homepage unter www.runandbike.info.
Tagesordnung:
1) Begrüßung
2) Genehmigung Tagesordnung
3) Bericht der Vorsitzenden des Vorstands Monika Heidler
4) Berichte der Abteilungsleiter Leichtathletik / Rad / Triathlon
5) Kassenbericht der Schatzmeisterin Ines Müller
6) Bericht der Kassenprüfer Wolfgang Thoma und Frank Hoppmann
7) Entlastung der Vorstandschaft
8) Besprechung und Beschluß über eine Änderung in der Satzung mit folgendem Wortlaut (Änderungen sind durch Fettschrift gekennzeichnet):
§ 6 lautet jetzt: "Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, 3. Vorsitzenden (der zugleich das Amt des Schatzmeisters inne hat) und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch den 2. Vorsitzenden und den 3. Vorsitzenden gemeinsam vertreten (Vorstand im Sinne des § 26 BGB). Im Innenverhältnis zum Verein gilt, dass der 2. und 3. Vorsitzende nur im Falle der Verhinderung des 1. Vorsitzenden zur Vertretung berechtigt sind. Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt. Mehrere Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtsperiode aus, ist vom Vereinsausschuss für den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied hinzuzuwählen. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Im Innenverhältnis gilt, dass der Vorstand zum Abschluss von Grundstücksgeschäften jeglicher Art sowie von Geschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 2.000 Euro für den Einzelfall der vorherigen Zustimmung durch die Mitgliederversammlung bedarf. Im Übrigen gibt sich der Vorstand eine Geschäftsordnung."
§ 6 neu: "Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, 3. Vorsitzenden (der zugleich das Amt des Schatzmeisters inne hat) und dem Schriftführer. Jedes Vorstandsmitglied kann den Verein stets einzeln gerichtlich und außergerichtlich vertreten (Vorstand im Sinne des § 26 BGB). Im Innenverhältnis zum Verein gilt, dass der 2. und 3. Vorsitzende und der Schriftführer nur im Falle der Verhinderung des 1. Vorsitzenden zur Vertretung berechtigt sind. Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt. Mehrere Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtsperiode aus, ist vom Vereinsausschuss für den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied hinzuzuwählen. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Im Innenverhältnis gilt, dass der Vorstand zum Abschluss von Grundstücksgeschäften jeglicher Art sowie von Geschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 2.000 Euro für den Einzelfall der vorherigen Zustimmung durch die Mitgliederversammlung bedarf. Im Übrigen gibt sich der Vorstand eine Geschäftsordnung."
9) Wünsche, Anträge, Sonstiges
Um zahlreiche Teilnahme wird gebeten.
Mit sportlichen Grüßen
Monika Heidler
run & bike Kelheim e.V.
Prälat-Ludsteck-Str. 20
93309 Kelheim