Sehr geehrte Vereinsmitglieder,
am Montag, den 05.02.2018 findet um 19.30 Uhr die Jahreshauptversammlung im Gasthof Weisses Lamm, Ludwigstr. 12, 93309 Kelheim statt. Dazu laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Gemäß unserer Satzung (§8) erfolgt die Einladung per e-Mail sowie per Veröffentlichung auf der Homepage www.runandbike.info.
Tagesordnung:
1) Begrüßung
2) Genehmigung Tagesordnung, Festellung der Beschlußfähigkeit
3) Bericht der Vorsitzenden des Vorstands Monika Heidler
4) Berichte der Abteilungsleiter Leichtathletik / Rad / Triathlon
5) Kassenbericht der Schatzmeisterin Ines Müller
6) Bericht der Kassenprüfer Wolfgang Thoma und Frank Hoppmann
7) Entlastung der Vorstandschaft
8) Besprechung und Beschluß über eine Änderung in der Satzung mit folgendem Wortlaut (Änderungen sind durch Fettschrift gekennzeichnet):
§ 6 lautet jetzt:
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, 3. Vorsitzenden
(der zugleich das Amt eines Schatzmeisters inne hat) und dem Schriftführer.
Jedes Vorstandsmitglied kann den Verein stets einzeln gerichtlich und außergerichtlich
vertreten (Vorstand im Sinne des § 26 BGB). Im Innenverhältnis zum
Verein gilt, dass der 2. und 3. Vorsitzende und der Schriftführer nur im Falle der
Verhinderung des 1. Vorsitzenden zur Vertretung berechtigt sind.
Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer
von zwei Jahren gewählt.
Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt.
Mehrere Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtsperiode aus, ist vom
Vereinsausschuss für den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied hinzuzuwählen.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Im Innenverhältnis gilt, dass der
Vorstand zum Abschluss von Grundstücksgeschäften jeglicher Art sowie von
Geschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 2.000 Euro für den Einzelfall
der vorherigen Zustimmung durch die Mitgliederversammlung bedarf. Im Übrigen
gibt sich der Vorstand eine Geschäftsordnung.
§ 6 neu:
Der Vorstand besteht aus drei Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem
Schriftführer.
Jedes Vorstandsmitglied kann den Verein stets einzeln gerichtlich und außergerichtlich
vertreten (Vorstand im Sinne des § 26 BGB). Im Innenverhältnis zum
Verein gilt, dass der Schatzmeister und der Schriftführer nur im Falle der Verhinderung
der Vorsitzenden zur Vertretung berechtigt sind.
Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer
von zwei Jahren gewählt.
Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt.
Mehrere Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtsperiode aus, ist vom
Vereinsausschuss für den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied hinzuzuwählen.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Im Innenverhältnis gilt, dass der
Vorstand zum Abschluss von Grundstücksgeschäften jeglicher Art sowie von
Geschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 2.000 Euro für den Einzelfall
der vorherigen Zustimmung durch die Mitgliederversammlung bedarf. Im Übrigen
gibt sich der Vorstand eine Geschäftsordnung.
9) Neuwahlen der Mitglieder des Vorstandes, Abteilungsleiter (-innen), Beiräte, Kassenprüfer (-innen), und Vorsitzende(n) der Jugendleitung (2-jähriger Turnus gemäß Satzung).
10) Wünsche, Anträge, Sonstiges
Mit sportlichen Grüßen
Monika Heidler
run & bike Kelheim e.V.
Prälat-Ludsteck-Str. 20
93309 Kelheim